Was du als Ernährungsberater darfst

Die meisten Absolventinnen und Absolventen unserer Ausbildung wollen irgendwann eigene Klienten beraten. Bis zur ersten Rechnung sind ein paar Formalitäten zu erledigen, und bei der Frage nach der Krankenkasse gibt es oft falsche Erwartungen. Dieser Artikel geht die Schritte der Reihe nach durch: Anmeldung, Steuern, Versicherungen, Preise und was § 20 SGB V für dich bedeutet.

Stand: September 2026. Der Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall hilft eine Steuerberaterin oder das Gründungsberatungsangebot deiner IHK.

Was du als Ernährungsberater darfst

„Ernährungsberater“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Du brauchst also keine staatliche Zulassung, um dich so zu nennen und selbstständig zu arbeiten.

Die Grenze zieht das Heilpraktikergesetz. Krankheiten feststellen und behandeln ist Heilkunde, und die ist Ärzten, Heilpraktikern und einigen Gesundheitsfachberufen vorbehalten. Du berätst gesunde Menschen, die sich besser ernähren, abnehmen oder leistungsfähiger werden wollen. Kommt jemand mit Diabetes, einer Nierenerkrankung oder einer Essstörung, arbeitest du nur in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder verweist weiter. Schreib das auch so auf deine Website, das schützt dich und deine Klienten.

Gewerbe oder Freiberuf?

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, müssen kein Gewerbe anmelden und sind nicht Pflichtmitglied der IHK. Deshalb wollen viele Gründer als freiberuflich eingestuft werden.

Ob du das bist, entscheidet das Finanzamt nach deiner Tätigkeit. Als freier Heilberuf gilt Ernährungsberatung in der Regel nur mit einer staatlich anerkannten Ausbildung, etwa als Diätassistentin oder mit einem Studium der Ökotrophologie. Mit einer privaten Ausbildung stufen die meisten Finanzämter die Einzelberatung als Gewerbe ein. Kurse, Vorträge und Workshops können dagegen als unterrichtende Tätigkeit freiberuflich sein.

In der Praxis heißt das: Wer vor allem einzeln berät, meldet ein Gewerbe an. Das ist weniger dramatisch, als es klingt. Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewinn über 24.500 Euro im Jahr liegt, und kleine Gewerbe zahlen bei den meisten IHKs keinen oder nur einen geringen Beitrag.

Anmeldung in vier Schritten

  1. Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Stadt anmelden. Das geht meist online und kostet je nach Kommune etwa 15 bis 60 Euro. Als Tätigkeit trägst du zum Beispiel „Ernährungsberatung für gesunde Personen, Kurse und Vorträge zu Ernährung“ ein.
  2. Innerhalb eines Monats den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über ELSTER ausfüllen. Danach bekommst du deine Steuernummer. Hier entscheidest du dich auch für oder gegen die Kleinunternehmerregelung.
  3. Ein eigenes Geschäftskonto eröffnen. Pflicht ist das für Einzelunternehmer nicht, aber die Buchhaltung wird deutlich einfacher.
  4. Versicherungen klären (siehe unten).

Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer

Ernährungsberatung für gesunde Menschen ist umsatzsteuerpflichtig, du müsstest also 19 Prozent auf deine Preise aufschlagen und ans Finanzamt abführen. Die Befreiung für Heilbehandlungen greift nur bei medizinischer Indikation und entsprechender Berufsqualifikation.

Am Anfang kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Seit 2025 gilt: Dein Umsatz im Vorjahr lag bei höchstens 25.000 Euro, und im laufenden Jahr bleibt er unter 100.000 Euro. Dann stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und schreibst den Hinweis auf § 19 UStG dazu. Im Gründungsjahr zählt nur die Grenze von 25.000 Euro.

Für Privatkunden ist das ein Preisvorteil. Wenn du hauptsächlich für Firmen arbeitest, die sich die Umsatzsteuer ohnehin zurückholen, kann der Verzicht auf die Regelung sinnvoll sein, weil du dann selbst Vorsteuer aus deinen Ausgaben zurückbekommst.

Versicherungen und Rente

Eine Berufshaftpflicht brauchst du, sobald du berätst. Sie greift, wenn ein Klient behauptet, durch deine Empfehlung einen Schaden erlitten zu haben. Tarife für Ernährungsberater liegen oft zwischen 80 und 200 Euro im Jahr.

Die Krankenversicherung zahlst du als Selbstständige komplett selbst. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach deinem Gewinn, es gibt aber einen Mindestbeitrag. Rechne mit mindestens rund 250 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung.

Ein Punkt, den viele übersehen: Selbstständige Lehrer und Dozenten ohne eigene Angestellte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Wenn du überwiegend Kurse und Workshops gibst, kann das auf dich zutreffen. Der Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent. Lass das früh bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen, Nachforderungen für mehrere Jahre sind teuer.

Was du verlangen kannst

Feste Honorarordnungen gibt es für Ernährungsberater nicht. Als grobe Orientierung für Privatkunden:

LeistungÜbliche Spanne
Erstgespräch (60 bis 90 Minuten)70 bis 130 Euro
Folgetermin (45 bis 60 Minuten)45 bis 90 Euro
Betreuung über 3 Monate mit Ernährungsplan250 bis 600 Euro
Gruppenkurs, 8 Termine, pro Person100 bis 200 Euro
Vortrag oder Workshop in einer Firma300 bis 900 Euro

Rechne deinen Preis von hinten. Angenommen, du willst 4.000 Euro Umsatz im Monat. Von einer Arbeitswoche mit 40 Stunden sind am Anfang vielleicht 15 Stunden bezahlte Beratung, der Rest geht für Vorbereitung, Ernährungspläne, Marketing und Buchhaltung drauf. Das sind rund 65 bezahlte Stunden im Monat, also gut 60 Euro pro Stunde. Davon gehen noch Krankenversicherung, Rücklagen für Steuern und deine Kosten ab.

Pakete verkaufen sich meist besser als Einzeltermine. Wer drei Monate bucht, bleibt dabei und erreicht sein Ziel eher. Du planst mit festen Einnahmen.

Krankenkassen-Zulassung nach § 20 SGB V

Viele Interessenten fragen zuerst: „Zahlt die Krankenkasse meine Beratung?“ Darauf gibt es zwei Wege, und für beide gelten Voraussetzungen, die du kennen solltest, bevor du mit der Kasse wirbst.

Präventionskurse nach § 20 SGB V

Gesetzliche Kassen bezuschussen Gruppenkurse zur Gesundheitsförderung, meist mit 75 bis 100 Prozent der Kursgebühr für bis zu zwei Kurse im Jahr. Voraussetzung ist, dass der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert ist. Die ZPP prüft nach dem „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands zwei Dinge: das Kurskonzept und dich als Kursleiterin.

Für das Handlungsfeld Ernährung verlangt der Leitfaden einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit Ernährungsschwerpunkt, zum Beispiel als Diätassistentin, Ökotrophologin oder Ernährungswissenschaftlerin. Eine private Ausbildung reicht dafür allein nicht aus, auch unsere nicht. Wenn du bereits einen dieser Abschlüsse hast, kann eine Ausbildung bei NutriCampus dein Wissen ergänzen. Die Zulassung hängt aber an deinem Grundberuf.

Ein zertifizierter Kurs läuft in der Regel über 8 bis 12 Termine, folgt einem festen Stundenplan und endet mit einer Teilnahmebescheinigung, die deine Teilnehmer bei ihrer Kasse einreichen.

Einzelberatung nach § 43 SGB V

Für Einzelberatung bei Erkrankungen wie Diabetes oder starkem Übergewicht zahlen Kassen einen Zuschuss, wenn eine Ärztin die Notwendigkeit bescheinigt. Auch hier setzen die Kassen einen anerkannten Grundberuf voraus, meist zusätzlich eine Zertifizierung durch einen Fachverband wie VDD, VDOE oder DGE.

Was das für dich ohne Grundberuf heißt

Dein Markt sind Selbstzahler und Firmen. Das ist kein kleiner Markt. Menschen, die abnehmen, Sport treiben oder ihre Familie gesünder ernähren wollen, zahlen dafür aus eigener Tasche, wenn Ergebnis und Betreuung stimmen. Unternehmen buchen Vorträge und Workshops für ihr betriebliches Gesundheitsmanagement und zahlen aus ihrem eigenen Budget. Fitnessstudios und Physiotherapiepraxen suchen oft Ernährungsberater als feste Kooperationspartner.

Wirb nie mit „von der Krankenkasse bezahlt“, wenn dein Angebot nicht zertifiziert ist. Das ist irreführende Werbung und kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Organisation vom ersten Klienten an

Mit fünf Klienten reicht noch ein Kalender und ein Ordner. Ab zwanzig verlierst du den Überblick über Termine, Ernährungsprotokolle, Pläne und offene Rechnungen. Dazu kommt der Datenschutz: Angaben zu Gewicht, Vorerkrankungen oder Medikamenten sind Gesundheitsdaten und gehören nicht in eine Excel-Tabelle auf dem Laptop oder in einen WhatsApp-Verlauf.

Dafür gibt es nutri.place, eine Praxissoftware für Ernährungsberater. Du verwaltest dort Klienten und Termine, erstellst Speisepläne und Rezepte und schreibst Rechnungen. Wer zertifizierte Präventionskurse anbietet, erstellt dort auch die Teilnahmebescheinigungen für die Kasse. Gesundheitsdaten werden verschlüsselt gespeichert. Absolventinnen und Absolventen von NutriCampus nutzen nutri.place 3 Monate gratis.

Checkliste für den Start

  • Angebot festlegen: Zielgruppe, Einzelberatung, Pakete, Kurse
  • Gewerbe anmelden
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben
  • Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung treffen
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Berufshaftpflicht abschließen
  • Krankenversicherung umstellen, Rentenversicherungspflicht prüfen lassen
  • Preise kalkulieren
  • Website mit Impressum, Datenschutzerklärung und klarer Abgrenzung zur Heilkunde
  • Software für Klienten, Termine und Rechnungen einrichten

Wenn du noch am Anfang stehst: Unsere Ausbildung zum Ernährungsberater dauert 8 bis 12 Wochen, läuft komplett online und endet mit einem Diplom. Mehr zum Einstieg in den Beruf liest du im Artikel Ernährungscoach werden: Lohnt sich das?

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